Pressemitteilung Mehr Demokratie 23.07.08

Frankreich: Verfassungsreform erleichtert direktdemokratische Mitbestimmung
Mehr Demokratie begrüßt neues Volksinitiativrecht in Frankreich


Die in Frankreich mit knapper Mehrheit angenommene Verfassungsreform
bringt den französischen Bürgern neue Mitbestimmungsrechte. Anders als
bisher können künftig Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit
Parlamentsmitgliedern eine Volksabstimmung auslösen.

Ein Zehntel der auf den Wahllisten eingeschriebenen Wähler, unterstützt
von einem Fünftel der Parlamentsmitglieder, kann künftig einen
Gesetzesvorschlag unterbreiten und somit den ersten Schritt zur
Volksabstimmung einleiten. Falls diese Initiative von Senat und
Nationalversammlung nicht behandelt wird, muss der Präsident im zweiten
Schritt ein Referendum anordnen. Dieses darf sich allerdings nicht gegen
Gesetze richten, die vor weniger als einem Jahr beschlossen wurden.
Bisher konnten Referenden in Frankreich allein durch den Präsidenten
angesetzt werden.

Der Verein Mehr Demokratie bezeichnet das neue Recht als Fortschritt der
direkten Demokratie im Nachbarland: "Zwar ist die Unterschriftenhürde
mit 10 Prozent der Wahlberechtigten immer noch relativ hoch und es wäre
wünschenswert, dass die Bürger von sich aus die Initiative ergreifen
können. Trotzdem verbessert das neue Volksinitiativrecht die
Mitbestimmungsmöglichkeiten", sagt Vorstandssprecher Gerald Häfner.

Das in Artikel 11 der Verfassung geregelte neue Recht ist vom Grundsatz
her mit dem Verfahren der Volksinitiative in Deutschland vergleichbar.
Mit einer solchen Initiative können Bürgerinnen und Bürger durch
Unterschriftensammlung die Landesparlamente dazu zwingen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.

Mehr Demokratie will eine Verbesserung der direkten Demokratie auf
nationaler Ebene auch für Deutschland erreichen. "Leider ist die
Bundesrepublik, was die direkte Demokratie auf nationaler Ebene angeht,
inzwischen Schlusslicht in Europa", so Häfner. "In etlichen anderen
Ländern, allen voran in der Schweiz, gehören Volksabstimmungen zur
politischen Kultur." In Deutschland sind bisher nur kommunale
Bürgerbegehren und -entscheide sowie landesweite Volksbegehren und
-entscheide möglich.


Von: Anne Krenzer