Die Bundesweite Volksabstimmung
soll so geregelt sein
Volksinitiative: 100.000 Stimmberechtigte können dem Bundestag einen mit Gründen versehenen Gesetzentwurf zur Befassung vorlegen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative werden im Bundestag angehört.
Volksbegehren: Lehnt der Bundestag den Gesetzentwurf der Volksinitiative ab, so kann durch ein Volksbegehren ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Ein Volksbegehren muß innerhalb von 6 Monaten von mindestens 1 Million Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden.
Volksentscheid: Jeder Bürger erhält frühzeitig ein Abstimmungsheft, das die Stellungnahmen der Initiatoren und des Bundestages enthält. Wie bei einer Wahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Weitere Informationen:
Gesetzentwurf mit Erläuterungen (PDF)